Wohnungsvermittlung: EuGH-Urteil: Airbnb ist nicht Makler oder Vermieter

Wohnungsvermittlung: EuGH-Urteil: Airbnb ist nicht Makler oder Vermieter

Donnerstag, 19. Dezember 2019
Das Airbnb-Business verärgert viele Städte in Europa. Pariser Juristen wollten dem US-Konzern eine Grenze setzen: Keine Wohnungsvermittlung ohne Lizenz. Damit sind die Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Airbnb sei nicht Makler, sondern App-Anbieter, urteilten die Richter.Mehr zum Thema 'Makler'...Mehr zum Thema 'Wohnungsmarkt'...Mehr zum Thema 'Vermietung'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

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