Vorerst keine Verlängerung beim Baukindergeld geplant - Kaufvertrag oder Baugenehmigung müssen bis Ende 2020 vorliegen

Vorerst keine Verlängerung beim Baukindergeld geplant - Kaufvertrag oder Baugenehmigung müssen bis Ende 2020 vorliegen

Freitag, 26. Juni 2020
Die Bundesregierung plant vorerst keine Verlängerung beim Baukindergeld. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag hervor. Frühestens nach der nächsten Bundestagswahl soll über eine Verlängerung entschieden werden, davor ist eine Auswertung der Förderung geplant, deren Ergebnisse im Sommer 2021 veröffentlicht werden.Weiterlesen auf Aktion pro Eigenheim

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