Verwaltungsgericht Berlin: Vorkaufsrecht: Behörden dürfen Unterlagen auch bei Share Deals prüfen
Freitag, 20. Dezember 2019
Will eine Behörde, in diesem Fall ein Bezirk, ihr Vorkaufsrecht prüfen, hat sie ein Recht auf die Unterlagen, auch wenn es sich bei dem Immobiliengeschäft um einen sogenannten Share Deal handeln sollte. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.Mehr zum Thema 'Share Deal'...Mehr zum Thema 'Auskunftspflicht'...Mehr zum Thema 'Vorkaufsrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien