Umlage der Kabel-TV-Kosten: TKG-Novelle: Bundesrat hält an "Nebenkostenprivileg" fest

Umlage der Kabel-TV-Kosten: TKG-Novelle: Bundesrat hält an "Nebenkostenprivileg" fest

Montag, 15. Februar 2021
Wohnungsvermieter können die Kosten für den TV-Kabelanschluss auf ihre Mieter umlegen. Die Bundesregierung will das "Nebenkostenprivileg" mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) abschaffen, doch aktuell blockiert der Bundesrat das Vorhaben. Sehr zur Freude der Wohnungswirtschaft.Mehr zum Thema 'Nebenkostenabrechnung'...Mehr zum Thema 'Betriebskosten'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

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