Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen - Solarstrom wird für Bauherren attraktiver und unbürokratischer

Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen - Solarstrom wird für Bauherren attraktiver und unbürokratischer

Mittwoch, 09. Juni 2021
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 10 kWp nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden müssen. Durch den Wegfall von Bürokratie werden Solarstromanlagen für Bauherren attraktiver. Die Steuerbefreiung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 errichtet wurden.Weiterlesen auf Aktion pro Eigenheim

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