Staatshaftung: Hessen haftet nicht für unwirksame Mietpreisbremse

Staatshaftung: Hessen haftet nicht für unwirksame Mietpreisbremse

Montag, 25. März 2019
Das Land Hessen haftet Mietern gegenüber nicht dafür, die Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse nicht wirksam erlassen zu haben. Dieser Auffassung ist das Landgericht (LG) Frankfurt/Main. Zuvor hatte schon das LG München I eine Haftung des Staates für eine fehlerhafte Umsetzung der Mietpreisbremse verneint.Mehr zum Thema 'Mietpreisbremse'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

Zurück

2024 BIT – Bau und Immobilien Treml
Diese Seite verwendet Cookies und Google Analytics. Mehr dazu in den Datenschutzinformationen
Ok!