Residenzpflicht: Integrationsgesetz: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll unbefristet gelten

Residenzpflicht: Integrationsgesetz: Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll unbefristet gelten

Donnerstag, 28. Februar 2019
Die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge gilt seit 2016. Am 6. August läuft die Regelung aus. Gestern hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das verhindern soll: Die sogenannte Residenzpflicht soll entfristet werden. Für Wohnungsunternehmen bringt das Planungssicherheit.Mehr zum Thema 'Wohnungswirtschaft'...Mehr zum Thema 'Flüchtlinge'...Mehr zum Thema 'Integration'...Mehr zum Thema 'Wohnungsunternehmen'...Mehr zum Thema 'Gesetz'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

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