Photovoltaik: Betreiber kleiner Solaranlagen können Steuerfreiheit beantragen
Mittwoch, 09. Juni 2021
Die Betreiber kleiner Solaranlagen auf Privathäusern und vergleichbarer Blockheizkraftwerke können sich auf Antrag von der Einkommensteuer auf diesbezügliche Einnahmen befreien lassen. Die neue Möglichkeit soll Anlagenbetreiber und Finanzämter von Bürokratie entlasten.Mehr zum Thema 'Photovoltaik'...Mehr zum Thema 'Blockheizkraftwerk'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien