Neue Vorschriften für Schornsteine im Neubau geplant - 1. BImSchV soll für bessere Luftqualität geändert werden
Donnerstag, 15. Juli 2021
Das Bundeskabinett hat am 14.7.2021 konkretere Vorgaben für kleine Feuerungsanlagen beschlossen: Neue Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine müssen künftig einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. So soll die Luftqualität insbesondere in Wohngebieten geschützt werden. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen.Weiterlesen auf Aktion pro Eigenheim