Milieuschutz: Hamburg nutzt Vorkaufsrecht in vier Fällen
Mittwoch, 27. Februar 2019
Die Stadt Hamburg hat in vier Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt, um Mieter vor Verdrängung aus ihren Wohnungen zu schützen. Zuvor seien Verhandlungen mit privaten Investoren gescheitert, beteuert die Finanzbehörde der Stadt. Maßnahmen im Sinne des Milieuschutzes sind nicht immer unumstritten.Mehr zum Thema 'Vorkaufsrecht'...Mehr zum Thema 'Wohnungspolitik'...Mehr zum Thema 'Wohnungsmarkt'...Mehr zum Thema 'Mieter'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien