Mietrecht: In Mietspiegel fließen künftig sechs statt vier Jahre ein
Freitag, 20. Dezember 2019
Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Bundestag und Bundesrat haben einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Zum 1.1.2020 soll die Änderung in Kraft treten.Mehr zum Thema 'Mietspiegel'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Mehr zum Thema 'Mieterhöhung'...Mehr zum Thema 'Mietpreisbremse'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien