Illegale Ferienwohnungen: Zweckentfremdung: Baden-Württemberg greift härter durch
Dienstag, 16. Februar 2021
In Baden-Württemberg ist ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot in Kraft getreten. Wer seine Wohnung an Touristen vermieten will, wird es nun schwerer haben: Die Kommunen dürfen mehr Auskunft über die Vermieter einholen, und bei Regelverstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.Mehr zum Thema 'Wohnimmobilien'...Mehr zum Thema 'Ferienwohnung'...Mehr zum Thema 'Zweckentfremdung'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien