Grundsatzfrage zum Kabel-TV: BGH könnte Nebenkostenprivileg früher als gedacht kippen

Grundsatzfrage zum Kabel-TV: BGH könnte Nebenkostenprivileg früher als gedacht kippen

Donnerstag, 15. Juli 2021
Darf ein Vermieter dauerhaft Kabel-TV-Gebühren auf die Mieter umlegen, ohne ihnen ein Kündigungsrecht einzuräumen? Spätestens Mitte 2024 wäre mit diesem Nebenkostenprivileg sowieso Schluss. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte die Rechtslage aber schon am 20. Oktober mit einem Grundsatzurteil ändern.Mehr zum Thema 'Betriebskosten'...Mehr zum Thema 'Nebenkosten'...Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof (BGH)'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

Zurück

2024 BIT – Bau und Immobilien Treml
Diese Seite verwendet Cookies und Google Analytics. Mehr dazu in den Datenschutzinformationen
Ok!