Grundsatzfrage zum Kabel-TV: BGH könnte Nebenkostenprivileg früher als gedacht kippen
Donnerstag, 15. Juli 2021
Darf ein Vermieter dauerhaft Kabel-TV-Gebühren auf die Mieter umlegen, ohne ihnen ein Kündigungsrecht einzuräumen? Spätestens Mitte 2024 wäre mit diesem Nebenkostenprivileg sowieso Schluss. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte die Rechtslage aber schon am 20. Oktober mit einem Grundsatzurteil ändern.Mehr zum Thema 'Betriebskosten'...Mehr zum Thema 'Nebenkosten'...Mehr zum Thema 'Bundesgerichtshof (BGH)'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien