Einzug ins Eigenheim: schlüsselfertig oder bezugsfertig? - Bauherren sollten Innenausbau im Bauvertrag genau prüfen

Einzug ins Eigenheim: schlüsselfertig oder bezugsfertig? - Bauherren sollten Innenausbau im Bauvertrag genau prüfen

Montag, 01. März 2021
Neun von zehn Bauherren kaufen heute ein schlüsselfertiges Haus. Doch was heißt eigentlich schlüsselfertig? Ist das Eigenheim dann sofort bewohnbar und bezugsfertig? Viele Bauherren verlassen sich darauf, und erleben unter Umständen eine teure Überraschung. Denn der Begriff "schlüsselfertig" ist rechtlich nicht geschützt. Klarheit bringt nur die Beschreibung des Innenausbaus im Bauvertrag.Weiterlesen auf Aktion pro Eigenheim

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