BGH: Wohnraummiete oder nicht? – Der Vertragszweck entscheidet
Montag, 15. März 2021
Ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, richtet sich nach dem Nutzungszweck, den der Mieter vertragsgemäß verfolgt. Geht dieser dahin, dass der Mieter die Räume weitervermietet oder sonst Dritten – auch zu Wohnzwecken – überlässt, sind die Vorschriften des Wohnraummietrechts auf das (Haupt-)Mietverhältnis nicht anwendbar.Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Mehr zum Thema 'Mietvertrag'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien