BGH: WEG-Beschlussanfechtung durch Nießbraucher
Dienstag, 30. März 2021
Ein Nießbraucher von Wohnungseigentum ist nur mit Ermächtigung des Wohnungseigentümers zur Beschlussanfechtung befugt. Die Ermächtigung muss innerhalb der Klagefrist offengelegt werden oder offensichtlich sein.Mehr zum Thema 'Wohnungseigentumsrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien