BGH: Vermieter haftet nicht für Stromkosten, wenn Mieter eigenen Zähler hat

BGH: Vermieter haftet nicht für Stromkosten, wenn Mieter eigenen Zähler hat

Freitag, 10. Januar 2020
Hat eine vermietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einen eigenen Stromzähler, ist in der Regel der Mieter und nicht der Hauseigentümer Vertragspartner des Stromversorgers.Mehr zum Thema 'Stromkosten'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

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