BGH-Urteil zum Bestellerprinzip: Vermieter, Vormieter, Makler ... am Ende zahlt der Nachmieter die Provision
Donnerstag, 23. Januar 2020
Ist der Vormieter vom Vermieter berechtigt, sich um einen Nachmieter zu kümmern, ist er auch befugt, einen Makler zu beauftragen. Bietet der Makler die Wohnung einem Wohnungssuchenden an und dieser mietet, dann zahlt er auch. Ein verzwicktes Urteil der Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bestellerprinzip.Mehr zum Thema 'Bestellerprinzip'...Mehr zum Thema 'Makler'...Mehr zum Thema 'Maklerprovision'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien