BGH: Umfassende Modernisierung im Sinne der Mietpreisbremse
Mittwoch, 10. Februar 2021
Eine umfassende Modernisierung, die die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse ausschließt, erfordert einen Bauaufwand von einem Drittel der Neubaukosten. Kosten für Erhaltungsmaßnahmen bleiben unberücksichtigt. Zudem muss die Wohnung in wesentlichen Bereichen qualitativ einem Neubau entsprechen.Mehr zum Thema 'Mietpreisbremse'...Mehr zum Thema 'Modernisierung'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien