BGH: Schlechter Verwaltervertrag kippt Verwalterbestellung nicht
Montag, 20. Januar 2020
Fassen die Wohnungseigentümer getrennte Beschlüsse über die Bestellung des Verwalters und den Abschluss des Verwaltervertrages, hat die Unwirksamkeit eines Beschlusses nicht die Unwirksamkeit des anderen zur Folge. Gleichwohl besteht eine Wechselwirkung.Mehr zum Thema 'Wohnungseigentumsrecht'...Mehr zum Thema 'WEG-Verwalter'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien