BGH: Rein verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung kann vereinbart werden
Freitag, 01. März 2019
Vermieter und Mieter können im Mietvertrag eine rein verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vereinbaren und damit von den in der HeizKV vorgesehenen Höchstsätzen für den verbrauchsabhängigen Anteil abweichen.Mehr zum Thema 'Heizkostenabrechnung'...Mehr zum Thema 'Betriebskostenabrechnung'...Mehr zum Thema 'Heizkosten'...Mehr zum Thema 'Betriebskosten'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien