BGH: Obdachlosenunterkunft im Teileigentum
Donnerstag, 28. März 2019
Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft ist in der Regel keine Nutzung zu Wohnzwecken, sondern eine heimähnliche Unterbringung, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann.Mehr zum Thema 'Teileigentum'...Mehr zum Thema 'Sondereigentum'...Mehr zum Thema 'Wohnungseigentumsrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien