BGH: Kinderlärm steht auch in WEGs unter besonderem Schutz

BGH: Kinderlärm steht auch in WEGs unter besonderem Schutz

Dienstag, 17. Dezember 2019
Eine Einrichtung zur Kinderbetreuung in einer als Laden gewidmeten Teileigentumseinheit ist eine zulässige Nutzung. Die Privilegierung von Kinderlärm aus dem Immissionsschutzrecht strahlt auf das Wohnungseigentumsrecht aus. Mehr zum Thema 'Wohnungseigentumsrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

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