BGH: Immobilienkäufer können Schadensersatz weiterhin fiktiv berechnen
Freitag, 12. März 2021
Immobilienkäufer können Schadensersatz wegen Mängeln der erworbenen Immobilie weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnen.Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...Mehr zum Thema 'Kaufvertrag'...Mehr zum Thema 'Gewährleistungsrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien