BGH: Hingebogener Eigenbedarf reicht nicht
Dienstag, 13. Juli 2021
Hat eine juristische Person einen kleinen Miteigentumsanteil an einer vermieteten Wohnung auf eine natürliche Person übertragen, um eine Eigenbedarfskündigung zu ermöglichen, kann die anschließende Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein.Mehr zum Thema 'Eigenbedarf'...Mehr zum Thema 'Eigenbedarfskündigung'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien