BGH: Für verzögerte oder mangelhafte Sanierung haftet nicht die WEG
Mittwoch, 20. März 2019
Wird eine gebotene Sanierung des Gemeinschaftseigentums nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, haftet nicht die WEG für Folgeschäden am Sondereigentum. Je nach Sachlage sind die Eigentümer oder der Verwalter ersatzpflichtig.Mehr zum Thema 'Wohnungseigentumsrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien