BGH: Fahrzeughalter muss Falschparker auf Privatparkplatz verraten – oder selbst zahlen
Mittwoch, 18. Dezember 2019
Der Halter eines auf einem Privatparkplatz falsch abgestellten Fahrzeuges kann eine Haftung für ein erhöhtes Parkentgelt nicht allein durch die Behauptung vermeiden, nicht selbst gefahren zu sein. Vielmehr muss er angeben, wer gefahren sein könnte.Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien