BGH: Fahrzeughalter muss Falschparker auf Privatparkplatz verraten – oder selbst zahlen

BGH: Fahrzeughalter muss Falschparker auf Privatparkplatz verraten – oder selbst zahlen

Mittwoch, 18. Dezember 2019
Der Halter eines auf einem Privatparkplatz falsch abgestellten Fahrzeuges kann eine Haftung für ein erhöhtes Parkentgelt nicht allein durch die Behauptung vermeiden, nicht selbst gefahren zu sein. Vielmehr muss er angeben, wer gefahren sein könnte.Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien

Zurück

2024 BIT – Bau und Immobilien Treml
Diese Seite verwendet Cookies und Google Analytics. Mehr dazu in den Datenschutzinformationen
Ok!