BGH: Einfacher Mietspiegel kann vor Gericht ausreichen
Dienstag, 05. März 2019
Das Gericht kann seine Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete allein auf einen einfachen Mietspiegel stützen, wenn dieser eine gewisse Qualität aufweist und die Parteien keine stichhaltigen Einwendungen gegen den Erkenntniswert der darin enthaltenen Angaben erheben.Mehr zum Thema 'Mietspiegel'...Mehr zum Thema 'Mieterhöhung'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien