BGH: Eigenbedarfskündigung muss nicht ins Detail gehen
Mittwoch, 07. April 2021
Für eine formell ordnungsgemäße Begründung einer Eigenbedarfskündigung reicht es aus, die Eigenbedarfsperson zu benennen und das Interesse darzulegen, das diese an der Erlangung der Wohnung hat. Ob dieses Interesse wirklich besteht, ist keine formelle, sondern eine inhaltliche Frage.Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Eigenbedarf'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien