BGH: Attest reicht nicht, um Härtegründe gegen Räumung zu beweisen
Mittwoch, 30. Juni 2021
Ist in einem Räumungsprozess strittig, ob gesundheitliche Gründe einen Umzug des Mieters unmöglich machen, darf das Gericht nicht allein anhand vorgelegter Atteste entscheiden, sondern muss in der Regel ein Gutachten einholen.Mehr zum Thema 'Eigenbedarf'...Mehr zum Thema 'Kündigung'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...Weiterlesen auf Haufe Immobilien