Steuerliche Erleichterungen bei Sanierung von 2020 bis 2029 - Alternative zu KfW- und BAFA-Förderung bei Sanierungsmaßnahmen

Steuerliche Erleichterungen bei Sanierung von 2020 bis 2029 - Alternative zu KfW- und BAFA-Förderung bei Sanierungsmaßnahmen

Mittwoch, 22. Januar 2020
Ab dem 1.1.2020 wird die Förderung von Sanierungen verbessert - als Alternative zur KfW-Förderung können Eigentümer dann steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen! Der Bundesrat hat heute einer entsprechenden Änderung zum Klimapaket zugestimmt. Die Sanierungskosten können künftig über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt Haus oder Wohnung sind mindestens zehn Jahre alt.Weiterlesen auf Aktion pro Eigenheim
Seit dem 1.1.2020 gibt es eine verbesserte Förderung von energetischen Sanierungen - als Alternative zur KfW-Förderung können Eigentümer steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen! Die Sanierungskosten können von 2020 bis 2029 über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt Haus oder Wohnung sind mindestens zehn Jahre alt.Weiterlesen auf Aktion pro Eigenheim

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